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Mai 2016


Grundstückswert-Rechner online
Zur Berechnung des Grundstückswertes kann nun der Grundstückswert-Rechner auf der Homepage des Finanzministeriums benutzt werden.

Lieferung in das EU-Ausland
Bei einer Lieferung in das EU-Ausland ist der buchmäßige Nachweis eine Voraussetzung für die Umsatzsteuerfreiheit, welcher auch nachträglich berichtigt werden kann.

Umsatzsteuer-Weiterverrechnung bei Schenkung eines Betriebes
Bei einer unentgeltlichen Übertragung eines Betriebes ist für die Weiterverrechnung der Umsatzsteuer zu prüfen, ob für die geschenkten Wirtschaftsgüter ein Vorsteuerabzug in Anspruch genommen wurde.

Registrierkassenpflicht verfassungskonform, gilt aber erst ab 1.5.2016
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat entschieden, dass die Registrierkassenpflicht verfassungskonform ist. Sie ist laut VfGH dazu geeignet, Manipulationsmöglichkeiten zu reduzieren und damit Steuerhinterziehung zu vermeiden.

Steuergünstige Verköstigung von Mitarbeitern
Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Mitarbeiter sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Lohnsteuer befreit. Kürzlich gab es im Bereich "steuergünstige Verköstigung" von Mitarbeitern relevante Änderungen.

Betrieblicher Verlustvortrag für die Pension?
Bei der Aufgabe oder Veräußerung eines Betriebes wird ein Verlustvortrag mit einem etwaigen Aufgabegewinn verrechnet. Ein darüber hinausgehender Verlustvortrag kann dann gegen künftige Pensionseinkünfte verrechnet werden.

Eigenheimbefreiung und Grundstücksgröße
Das Bundesfinanzgericht befand, dass keine größenmäßige Beschränkung eines Grundstückes im Hinblick auf die Anwendbarkeit der Hauptwohnsitzbefreiung besteht. Es bleibt nun abzuwarten, ob sich der Verwaltungsgerichtshof dem anschließt.

Grundstücksübertragung mit "altem" Einheitswert?
Bei Grundstücksübertragungen, die im Rahmen von Umgründungsvorgängen übertragen werden, besteht noch bis 30.9.2016 ein Wahlrecht, ob die neue oder die alte Rechtslage angewendet wird. Wenn die alte Rechtslage zu einer niedrigeren Grunderwerbsteuerbelastung führt, sollte daher noch heuer eine Rechtsformplanung in Betracht gezogen werden.