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Jänner 2016


SV-Überschreitungserklärung bei Neuen Selbständigen
Ab 2016 soll es für Neue Selbständige nur mehr eine Versicherungsgrenze geben und für die Überschreitung der Versicherungsgrenze sollen lediglich die Einkünfte aus allen selbständigen Tätigkeiten maßgeblich sein.

Sozialversicherungspflicht von Gewinnausschüttungen an Gesellschafter-Geschäftsführer
Die Sozialversicherungen drängen schon länger darauf, Gewinnausschüttungen bei Gesellschafter-Geschäftsführern nach 25 Abs.1 GSVG in die Bemessungsgrundlage zur Sozialversicherung einzubeziehen.

Wann müssen Gutscheine in der Registrierkasse erfasst werden?
Bereits der Verkauf von Gutscheinen kann einen belegerteilungspflichtigen Umsatz darstellen und müsste daher auch in der Registrierkasse erfasst werden. Entscheidend für die Entscheidung, welcher Gutschein bereits beim Verkauf erfasst werden muss, ist die Art des Gutscheines.

Sind ärztliche Gutachten umsatzsteuerfrei oder umsatzsteuerpflichtig?
Ob ärztliche Gutachten umsatzsteuerfrei oder umsatzsteuerpflichtig sind, entscheidet auch darüber, ob der erstellende Arzt für die Vorleistungen zum Vorsteuerabzug berechtigt ist oder nicht.

Absetzbare Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung
Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung im außerbetrieblichen Bereich sind ab der Veranlagung 2016 Neuerungen hinsichtlich des für die Abschreibung maßgeblichen Aufteilungsverhältnisses der Anschaffungskosten zwischen Grundstück und Gebäude zu beachten.

Ermittlung der GrESt-Bemessungsgrundlage nach der Grundstückswertverordnung 2016
Wenn der Grundstückswert nicht von einem Immobilienpreisspiegel abgeleitet oder durch ein Schätzgutachten ermittelt wird, ist er durch eine nicht unkomplizierte Formel zu berechnen.

Nicht vergessen: Meldepflicht für Honorare bis Ende Februar!
Neben der Verpflichtung für Arbeitgeber, die Lohnzettel ihrer Dienstnehmer an das Finanzamt zu übermitteln, müssen auch Honorare, die an freie Dienstnehmer bezahlt werden, jährlich gemeldet werden.

NeuFöG: Erneute Inanspruchnahme nun nach 5-jähriger Wartefrist
Gemäß der Verordnung zum Neugründungs-Förderungsgesetz verkürzt sich die Wartefrist für die Inanspruchnahme der Förderung für ehemalige Betriebsinhaber ab 2016 von 15 Jahren auf 5 Jahre.