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Aktuelles / Dezember 2019


Ab 1.1.2020: Elektronische Zustellung für Unternehmer wird Pflicht

Nicht vergessen: Unternehmer sind grundsätzlich ab dem 1.1.2020 zur Teilnahme an der neuen elektronischen Zustellung behördlicher Schriftstücke verpflichtet ......

..... außer das Unternehmen verfügt über keinen Internetanschluss oder unterschreitet die Umsatzgrenze zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen (Kleinunternehmer).

ACHTUNG: Viele Unternehmen wurden durch eine automatische Übernahme von Daten aus z.B. FinanzOnline im Teilnehmerverzeichnis angelegt und die Behörden können bereits ab 1.12.2019 an Teilnehmer im Teilnehmerverzeichnis elektronisch zustellen. Zur Abholung von elektronischen Zustellungen ist unter anderem eine Registrierung am Unternehmensserviceportal (USP - https://www.usp.gv.at) erforderlich, im Anzeigenmodul "MeinPostkorb" können Sie als Postbevollmöchtigter unter anderem die E-Mail-Adresse für Verständigungen über neue Nachrichten eingeben.

Weitere Informationen finden Sie unter www.usp.gv.at und auf www.gmdv.gv.at/Services/Elektronische Zustellung.