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Aktuelles / Dezember 2016


Umsatzsteuersatz bei Versandkosten

Wie geht man bei Lieferungen von Wirtschaftsgütern vor, bei denen unterschiedliche Steuersätze zur Anwendung gelangen?

Grundsätzlich stellt die Verrechnung von Versandkosten für den Unternehmer keine größere Schwierigkeit dar: aufgrund der Einheitlichkeit der Leistung sind Versand- und Transportkosten als Nebenleistung mit demselben Umsatzsteuersatz wie die Hauptleistung zu fakturieren. Was macht man aber bei Lieferungen von Wirtschaftsgütern, bei denen unterschiedliche Steuersätze zur Anwendung gelangen, wie dies etwa im Versandhandel öfters der Fall ist?

Versand- und Verpackungskosten haben ja keinen eigenen Zweck, sondern dienen vielmehr dazu, dass das Verkaufsgeschäft optimal abgewickelt werden kann. Sie sind im Vergleich zum Verkaufsgeschäft nebensächlich, aber trotzdem im engen Zusammenhang damit zu sehen. Somit spricht man bei den Kosten von so genannten Nebenleistungen (Mittel zum Zweck) und bei dem eigentlichen Verkaufsgeschäft von der Hauptleistung.

Einheitliche Rechnung?

Beim Verkauf eines Buches unterliegen somit auch die Versandkosten dem ermäßigten 10%-igen Umsatzsteuersatz, beim Verkauf von DVDs hingegen dem normalen 20%-igen Umsatzsteuersatz. Werden diese Wirtschaftsgüter getrennt verkauft, so gibt es hinsichtlich der Versandkosten kein Problem.
Soll aber eine einheitliche Rechnung ausgestellt werden, könnten folgende Varianten für die Besteuerung der Versandkosten in Betracht gezogen werden:

1.
Der Versand wird generell mit dem Normalsteuersatz verrechnet, was aber unter Umständen zu einer unnötig höheren Steuerzahlung führen kann.

2.
Die Versandkosten werden zur Gänze entweder dem Wirtschaftsgut mit ermäßigtem oder jenem mit normalem Steuersatz zugeordnet. Die Zuordnung könnte etwa anhand der vorrangigen Hauptlieferung bestimmt werden

3.
Empfohlen wird oftmals folgende Vorgangsweise: Die Versandleistung wird als Nebenleistung aufgeteilt und teilt anteilig das Schicksal der jeweiligen Hauptleistung. Ein Teil der Versandleistung unterliegt somit dem normalen Umsatzsteuersatz, ein Teil dem ermäßigten Steuersatz. Dieses Ergebnis entspricht wirtschaftlich jener Situation, in der beide Produkte in getrennten Lieferungen bestellt werden und die Versandkosten anteilig auf diese beiden Lieferungen aufgeteilt werden. Als Aufteilungsschlüssel bietet sich das für das Wirtschaftsgut jeweils verrechnete Entgelt an.